Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Brandenburg (BB) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Saarland (SL) oder Schleswig-Holstein (SH)
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.