Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN)
Wirkungspfad: Boden - Grundwasser
Medien: Boden
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Vom 24.07.2024. Es werden von der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) (BBodSchV) abweichende Verfahren und Methoden bekanntgegeben, deren Gleichwertigkeit und praktische Eignung durch den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) allgemein festgestellt wurde.
Der “Leitfaden zur PFAS-Bewertung – Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials” wurde im Amtsblatt von Berlin mit Datum vom 17. Juni 2022 bekannt gegeben. Als gemeinsame Arbeits- und Vollzugshilfe der sachlich zuständigen Behörden des Landes Berlin sowie aller privaten Akteure enthält der PFAS-Leitfaden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Grundlagen, zur Erkundung, zu spezifizierten Analyseverfahren, zu wirkungspfadbezogenen Gefahrenbeurteilungen und repräsentative Fallbeispiele der Sanierung/Sicherung bei bestehenden Boden- und Gewässerverunreinigungen.
Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.
Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.