Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Thüringen (TH)
Vom 24.07.2024. Es werden von der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716) (BBodSchV) abweichende Verfahren und Methoden bekanntgegeben, deren Gleichwertigkeit und praktische Eignung durch den Fachbeirat Bodenuntersuchungen (FBU) allgemein festgestellt wurde.
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