Bund/Länder

Anzeigen nach
Anzeige pro Seite
Nach Attributen filtern
  • Filterauswahl:
  • Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Saarland (SL) oder Schleswig-Holstein (SH)
  • Wirkungspfad: Boden - Mensch oder Boden - Nutzpflanze oder Boden - Grundwasser
  • Medien: Boden oder Grundwasser
  • Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Nachsorge

Altflächendatei: Verfahren der Datenübermittlung zum Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Für die elektronische Datenübermittlung von den Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche) sowie deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) zu den Behörden steht eine vom HLNUG definierte Schnittstelle zur Verfügung. Die Verwendung der Schnittstelle trägt zum optimierten Datenaustausch bei und stellt damit eine Erleichterung für alle Betroffenen dar.

AltFlDatV (HE) - Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung)

Verordnung über die Führung und Nutzung einer Altflächendatei als Teil des Bodeninformationssystems (Altflächendatei-Verordnung) vom 7. Oktober 2011

BBodSchG (DE)

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17.03.1998

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung (MNA-Positionspapier)

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung – LABO Positionspapier (15.09.2015)

HAltBodSchG (HE)

Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz - BodSchZustV (HE)

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008