Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.