Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.