Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Brandenburg (BB) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.