Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.