Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.