Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.