Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz - HAltBodSchG) vom 28. September 2007
Insbesondere werden „Hinweiswerte“ für Schadstoffbelastungen im Grundwasser abgeleitet, bei deren Unterschreitung eine Beeinträchtigung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Weiterhin gibt die Arbeitshilfe Hinweise zu vergleichsweise günstigen Fallkonstellationen (z. B. große Grundwasserflurabstände) und zu baulichen Sicherungsmaßnahmen. Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) und der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) waren eingebunden.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.
Ziel dieses Merkblatts ist es, die Vorgaben der [BBODSCHV, 1999] zur Probenahmeplanung und Probenahme für Böden, Bodenmaterialien, sonstigen Materialien und Bodenluft bei der Untersuchung von Altlastverdachtsflächen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer zu ergänzen, zu konkretisieren und zu vereinheitlichen. Damit sollen die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und die Bewertungssicherheit erhöht werden.
Dieses Merkblatt enthält Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Probenahme und Untersuchung von Gewässern, insbesondere Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
Bei Altlasten, die eine Grundwasserverunreinigung verursachen, kann die Schadstofffahne Grundstücke Dritter bzw. bei großflächigen Altlasten auch unbelastete Teilflächen unterströmen. Sofern eine Bebauung oberhalb einer solchen Schadstofffahne von leichtflüchtigen Schadstoffen geplant ist, sollte geprüft werden, ob die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden können.