Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Erlass des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen an die Vollzugsbehörden mit der Empfehlung zur Anwendung in folgenden Bereichen: − Umlagerung (Verwertung) von Bodenmaterial , − Deponierung von Bodenmaterial, − Bodenschutzrechtliche Gefahrenbeurteilung, − Bewertung von Grundwasser, Oberflächengewässer, − Einleitung von Abwasser
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.