Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.