Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Brandenburg (BB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.