Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Saarland (SL) oder Sachsen (SN)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.