Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Zuständigkeitsverordnung Bodenschutz - BodSchZustV) vom 3. Januar 2008