Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.