Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.