Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Berlin (BE) oder Bremen (HB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Saarland (SL) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Monitoring oder Sanierung/Sicherung oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.