Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Berlin (BE) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Die für Bodenuntersuchungen festgelegten Verfahren sowie Anforderungen an eine repräsentative Probenahme, Probenbehandlung und Qualitätssicherung sind im Anhang I der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 dokumentiert. Die dokumentierten Untersuchungsverfahren stellen den damaligen Entwicklungsstand für die Untersuchung von Böden dar.
Niedersächsischer Erlass: Umsetzung der Deponieverordnung: Ablagerung von gefährlichen Abfällen mit Gehalten an sprengstofftypischen Verbindungen auf Siedlungsabfalldeponien der Klassen DK I und DK II
Diese Verfahrensordnung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt gestaltet Details des Zulassungsverfahrens nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) weiter aus.
Innerhalb der letzten sechs Jahre seit dem Erscheinen der BBodSchV schritt die Entwicklung der Normierung für einige Verfahren und Methoden der BBodSchV stetig voran, so dass nun für eine Vielzahl der Normen, die bisher in der BBodSchV nur im Entwurf zitiert wurden, veröffentlichte Normen vorliegen. In der Regel konnte der FBU für diese Normen eine Empfehlung aussprechen.
Diese Bayerische Verordnung regelt die Bezuschussung der Erkundung und Sanierung gemeindeeigener Hausmülldeponien durch den Unterstützungsfonds nach Art. 13a des Bayerischen Bodenschutzgesetzes. Ebenfalls geregelt werden Beiträge, aus denen sich der Fonds speist.
Die Bayerische Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) regelt das Zulassungsverfahren für Sachverständige und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG.