Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).
Bedingungen für erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser, siehe §1 mit Bezug zu Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen
Die für Bodenuntersuchungen festgelegten Verfahren sowie Anforderungen an eine repräsentative Probenahme, Probenbehandlung und Qualitätssicherung sind im Anhang I der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999 dokumentiert. Die dokumentierten Untersuchungsverfahren stellen den damaligen Entwicklungsstand für die Untersuchung von Böden dar.
Innerhalb der letzten sechs Jahre seit dem Erscheinen der BBodSchV schritt die Entwicklung der Normierung für einige Verfahren und Methoden der BBodSchV stetig voran, so dass nun für eine Vielzahl der Normen, die bisher in der BBodSchV nur im Entwurf zitiert wurden, veröffentlichte Normen vorliegen. In der Regel konnte der FBU für diese Normen eine Empfehlung aussprechen.
Zuweisungen für Maßnahmen zur Umweltsanierung in Thüringen. Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 30.06.2016 (Az.: 13-0821-VV Umwelts); Zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18.05.2021 (ThürStAnz Nr. 25/2021 S. 1145)
Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§ 12 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)
Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§§ 6 - 8 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)