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Altlastenbericht 2018 (NI)

Altlastenbericht - Übersichtsseite
Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erstellt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle Abfall, Gentechnik und Gerätesicherheit (ZUS AGG) Altlastenberichte. Aktuell wurde die Broschüre „Altlastenbericht 2018“ fertiggestellt. In diesem Bericht werden aktuelle Projekte vorgestellt, die mit Landes- und EU-Mitteln über die Förderrichtlinie Altlasten – Gewässerschutz und die EFRE-Förderrichtlinie Brachflächenrecycling gefördert wurden. Ergänzt wird der Altlastenbericht 2018 durch Beiträge zum 2016 angelaufenen Programm „Untersuchung Historischer Öl- und Bohrschlammgruben“ und zur Vereinbarung zur Finanzierung weiterer Detailerkundungen am Dethlinger Teich bei Munster. Die aktuelle Broschüre kann ebenfalls in Papierform beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bezogen werden.

Geofakten 29 Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben

Die Arbeitshilfe Geofakten 29 soll die Untersuchungen von Öl- und Bohrschlammgruben in Anlehnung an das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) beinhalten bis hin zur Gefährdungsabschätzung und einer Feststellung, ob eine Gefahr für die zu betrachtenden Wirkungspfade vorliegt oder ausgeschlossen werden kann.
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Schlammgrubenverdachtsflächen

In dieser Karte werden die Schlammgrubenverdachtsflächen klassifiziert dargestellt nach den Ergebnissen der AG Bohr- und Ölschlammgruben und der ab 01.01.2016 gültigen Fördermaßnahme zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben (FM-ÖBSG). Welche Standorte im Rahmen der FM-ÖBSG untersucht werden können ist im Vergleichsvertrag geregelt. Ausgenommen (gemäß §2 Abs.3 des Vergleichsvertrages) sind beispielsweise Mischgruben (z. B. neben Bohrschlamm auch andere eingelagerte Abfälle). Sie werden in der Karte als „Verdachtsfläche erfasst“ dargestellt. Sie laufen in Drei Phasen ab:

Phase 1: Historische Erkundung,

Phase 2: Bestätigung/Ausräumung des Gefahrenverdachts,

Phase 3: Feststellung/Ausschuss einer/s Gefahr/Schaden.

Nach jeder Phase erfolgt eine Bewertung zum weiteren Handlungsbedarf mit den möglichen Ergebnissen

- Ausscheiden aus dem Untersuchungsprogramm (Verdacht/Gefahr nicht bestätigt)

- Weiterer Untersuchungsbedarf

- Ggfs. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr