m Rahmen des Kooperationsmodells wurden in einem ersten Schritt 13 in Betrieb befindliche Wurfscheibenschießanlagen untersucht. Grundlage für die Untersuchungen war der im Auftrag der Umweltministerkonferenz durch die Länderarbeitsgemeinschaften für Boden, Wasser, Abfall und Immissionsschutz gemeinsam erstellte Bericht über Bodenbelastungen auf Schießplätzen
Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise über Konzentrationen festgelegt; allerdings sind konzentrationsbezogene Grenzwerte wenig aussagekräftig bezüglich der tatsächlichen Größenordnung einer noch bestehenden Grundwassergefährdung bei fortgeschrittener Sanierung. Daher wird mit diesem Informationsblatt ein Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung in Rheinland-Pfalz eingeführt. Dieser richtet sich nach der Vorgehensweise aus dem Bericht Untersuchungsstrategie Grundwasser – Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Karlsruhe, September 2008).
Die Arbeitshilfe dient als Hilfestellung bei der Plausibilitätsprüfung von Gutachten und Sachverständigenberichten im Rahmen der Detailuntersuchung und soll die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter und Kreisverwaltungsbehörden im Vollzug unter Wahrung einer hinreichenden Qualität der Bearbeitung erleichtern. Zudem können Gutachter und Sachverständige die angesprochenen Sachverhalte bei der Erstellung von Gutachten berücksichtigen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2024 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen in Bayern aus, die aktuell nach § 18 BBodSchG für den Teilbereich 2.1 (Probenahme und Vor-Ort -Untersuchungen von Wässern) des Fachmoduls Boden und Altlasten 2012 zugelassen waren. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen. Die Probenehmer führten die Grundwasserprobenahme sowie Vor-Ort-Messungen der Temperatur, des pH-Wertes, der spezifischen elektrischen Leitfähigkeit, des Sauerstoffgehaltes und des Redoxpotentials nach dem in Bayern einschlägigen Regelwerk durch. Dabei wurden sie von Auditoren begutachtet. Die Proben wurden von einem Labor auf Alkali- und Erdalkalimetalle (K, Na, Mg, Ca), Anionen (Chlorid, Nitrat, Sulfat) sowie Schwermetalle (Blei, Chrom, Kupfer, Nickel, Zink, Cobalt, Mangan) analysiert.
Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen
ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in
geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.
Das diese Methodik zugrunde liegende Bewertungsverfahren wurde im wesentlichen dem ALTLASTENHANDBUCH der Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg [2] entnommen. Der vorliegende Teil 3 des Handbuches zur Altlastenbehandlung in Sachsen stellt somit, eine fortgeschriebene Version des Teiles >>Grundwasser<< im Baden-Württemberger Altlastenhandbuch dar