Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.