Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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Altlasten-Leitfaden Schleswig-Holstein Ordner 1 Erfassung

Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.

Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Vorläufiger Abschlussbericht Juni 1997. Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Die Broschüre "Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen - Vorläufiger Abschlussbericht - Juni 1997" stellt die Ergebnisse dieses Programms zusammenfassend vor, das wegen der zugespitzten Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden musste.

Handbuch Altlasten Hessen - Branchenkatalog zur Erfassung von Altstandorten

Handbuch Altlasten Band 2, Teil 4, 2008: Der Branchenkatalog dient der Erfassung der altlastenrelevanten Betriebe und der Zuordnung der Betriebe zu den jeweiligen Branchen und Branchenklassen.

Handbuch Altlasten Hessen - Einzelfallrecherche

Handbuch Altlasten, Band 3, Teil 1; 2. überarbeitete Auflage, 2012: Das Handbuch stellt einen Leitfaden für die Durchführung der Einzelfallrecherche auf Altablagerungen und Altstandorten vor. Es beschreibt, wie mit vertretbarem Aufwand die notwendigen Informationen ermittelt, vertieft und bewertet werden können, um über das Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Altlast zu entscheiden. Sinngemäß kann der Leitfaden auch für die Einzelfallrecherche auf schädlichen Bodenveränderungen angewendet werden.

Handbuch Altlasten Hessen - Erfassung von Altstandorten in Hessen, ein Leitfaden zur Ersterfassung und Standortprüfung

Handbuch Altlasten Band 2, Teil 2; 3., überarbeitete Auflage, 2020: Dieses Handbuch wendet sich vorrangig an die hessischen Städte und Gemeinden, insbesondere an diejenigen, die bisher ihre gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung der Altstandorte in ihrem Gemeindegebiet noch nicht oder noch nicht in ausreichendem Maße erfüllt haben.