Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Bei einer von der RWE Transportnetz Strom GmbH (heute: Amprion GmbH) veranlasste Untersuchung wurden zum Teil erhebliche Bodenbelastungen, vorrangig durch Blei und Zink, im nahen Umfeld von Stromleitungsmasten festgestellt. Als Ursache wurden insbesondere frühere Anstriche durch Bleimennige oder andere schwermetallhaltige Farben von Stromleitungsmasten identifiziert. Mit diesem Informationsblatt wird den Vollzugsbehörden ein Leitfaden für den behördlichen Umgang mit Bodenbelastungen im Umfeld von Stromleitungsmasten bereitgestellt.
Zum Nachweis der Einhaltung von Sanierungszielwerten ist bei der Sanierung immer die sachkundige Freimessung von Baugruben durch Probennahme und Analytik erforderlich. Die repräsentative Probennahme aus Baugrubensohle und -wand ist vom Gutachter plausibel und nachvollziehbar darzustellen. In diesem Merkblatt wird das grundsätzliche Vorgehen bei der Freimessung von Baugruben vorgestellt.
Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben Die Immobilisierung anorganischer Schadstoffe in kontaminierten Böden hat zum Ziel, mittels geeigneter Additive deren Eluierbarkeit zu minimieren. Die Eignung entsprechender Verfahren für die Altlastenbearbeitung hängt u. a. von der dosisabhängigen Wirkung der Zuschlagstoffe auf Haupt- und Nebenkontaminanten und dem physikalisch-chemischen Milieu ab. Der Bericht fasst die Ergebnisse von Labor- und Technikumsuntersuchungen mit kommerziell erhältlichen und selbst entwickelten Additiven in Fallstudien unterschiedlicher Kontamination zusammen.
Handbuch Altlasten Band 8, Teil 1; 2., überarbeitete Auflage, 2005: Die vorliegende Arbeitshilfe liefert die Grundlage für ein einheitliches Verwaltungshandeln im Umgang mit MNA in Hessen. Die Arbeitshilfe bezieht sich auf die natürlichen Abbau- und Rückhaltevorgänge im Grundwasser. Die ungesättigte Zone wird hier nicht berücksichtigt. Es werden nur die natürlich ablaufenden Prozesse betrachtet. Sobald natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse durch aktive Maßnahmen initiiert, unterstützt oder verstärkt werden (sog. „Enhanced Natural Attenuation“), handelt es sich dabei um in situ-Maßnahmen, welche nicht Gegenstand dieser Arbeitshilfe sind.
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 7; 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, 2018: Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist die Erläuterung und fachliche Konkretisierung der in der GWS-VwV genannten Ausführungen zu schädlichen Grundwasserverunreinigungen und Sanierungen bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfällen.