Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Schleswig-Holstein (SH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Tabellenwerk mit Ableitungswerten der GFS der LAWA (2017) sowie die daraus abgeleiteten GFS-Werte (2017) der LAWA, Emax-Werte (Emax-GFS), Werte Emax-humatox und Grenzwerte der TrinkwV (2023)
Ein großer Teil der Schadensfälle in Schleswig-Holstein ist auf den Einsatz von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) zurückzuführen. LCKW wurden über Jahrzehnte primär als Lösemittel zur Reinigung und Entfettung eingesetzt. Aus diesem Grund initiierte das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ein Modellprojekt zur Bearbeitung der altlastrelevanten Branche "Chemische Reinigung", da hier mit einem hohen Prozentsatz an Fällen zu rechnen ist, von denen Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser ausgehen können. Zur Arbeitshilfe gehören Anhänge.
Sie stellt das Grundwissen, das für die Untersuchung erforderlich ist, in kompakter Form dar und vereinheitlicht die Vorgehensweise bei der Erkundung. Bei der Bearbeitung müssen stets „Sicherheitsgefahren“ und „Umweltgefahren“ aus Kampfmitteln zusammen betrachtet und bewertet werden.
Die Arbeitshilfe dient als Hilfestellung bei der Plausibilitätsprüfung von Gutachten und Sachverständigenberichten im Rahmen der Detailuntersuchung und soll die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter und Kreisverwaltungsbehörden im Vollzug unter Wahrung einer hinreichenden Qualität der Bearbeitung erleichtern. Zudem können Gutachter und Sachverständige die angesprochenen Sachverhalte bei der Erstellung von Gutachten berücksichtigen.
Diese Arbeitshilfe beschreibt die Vorgehensweise bei der orientierenden und Detailuntersuchung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten und erläutert die Besonderheiten bei der Bearbeitung und Vergabe von Leistungen.
In Ergänzung zu den seit Februar 2022 vorliegenden „Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ sind in den hier vorliegenden Leitlinien auch Hinweise zu Trinkwasser, Lebensmitteln und weiteren relevanten Beurteilungssituationen enthalten.