Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Tabellenwerk mit Ableitungswerten der GFS der LAWA (2017) sowie die daraus abgeleiteten GFS-Werte (2017) der LAWA, Emax-Werte (Emax-GFS), Werte Emax-humatox und Grenzwerte der TrinkwV (2023)
Die Bearbeitung ist dabei durch ein stufenweises Vorgehen, beginnend mit der flächendeckenden Erfassung aller altlastverdächtigen Flächen über die Erkundung bis hin zur Sanierung gekennzeichnet (TMLNU 1995). Eine abgestufte Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen bietet die Möglichkeit • einen Überblick über die Gesamtzahl an altlastverdächtigen Flächen zu erhalten, • Aussagen bezüglich der von ihnen ausgehenden Gefährdungen zu treffen, • Gefahren für die Schutzgüter abzuwenden und • die finanziellen Mittel gezielt und effektiv einzusetzen. Die Abwicklung dieser Tätigkeiten greift auf verschiedene rechtliche und fachliche Grundlagen zurück, die nachfolgend in Hinblick auf die Erkundung und Untersuchung zusammengefasst sind.
Sie stellt das Grundwissen, das für die Untersuchung erforderlich ist, in kompakter Form dar und vereinheitlicht die Vorgehensweise bei der Erkundung. Bei der Bearbeitung müssen stets „Sicherheitsgefahren“ und „Umweltgefahren“ aus Kampfmitteln zusammen betrachtet und bewertet werden.
Die Arbeitshilfe dient als Hilfestellung bei der Plausibilitätsprüfung von Gutachten und Sachverständigenberichten im Rahmen der Detailuntersuchung und soll die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter und Kreisverwaltungsbehörden im Vollzug unter Wahrung einer hinreichenden Qualität der Bearbeitung erleichtern.
Diese Arbeitshilfe beschreibt die Vorgehensweise bei der orientierenden und Detailuntersuchung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten und erläutert die Besonderheiten bei der Bearbeitung und Vergabe von Leistungen.
Arbeitshilfe Sachsen: In der novellierten BBodSchV (2021)3 sind Prüfwerte für die Gruppe der PAK mit Benzo(a)pyren (BaP) als stellvertretende Bezugssubstanz für die toxische Wirkung von PAK-Gemischen festgelegt. Die Arbeitshilfe enthält Beispiele und fachliche Hinweise zur Anwendung der PAK - Prüfwerte. Es ist zu prüfen, ob das PAK-Muster der untersuchten Bodenprobe sowie der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente mit dem PAK-Muster des für die Ableitung zugrundeliegenden PAK-Gemisches der jeweilig relevanten Branche vergleichbar ist.
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.