Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 7; 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, 2018: Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist die Erläuterung und fachliche Konkretisierung der in der GWS-VwV genannten Ausführungen zu schädlichen Grundwasserverunreinigungen und Sanierungen bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfällen.
Handbuch Altlasten Band 6, Teil 1, 2007: Diese Arbeitshilfe soll • die allgemeinen Vorgaben, insbesondere des Bodenschutzrechtes, bei Verfüllungen in Sanierungsbereichen fachlich und rechtlich konkretisieren, • zuständigen Behörden eine allgemein gültige Grundlage für Beratungen und Entscheidungen liefern, • erhebliche Unterschiede in der Sanierungspraxis vermeiden helfen und • dazu beitragen, die Verfüllungsentscheidung nachvollziehbar zu gestalten.
Das Handbuch zur Altlastenbehandlung dient der Untersetzung des Handlungsrahmens, der durch die Gesetzgebung vorgegeben ist. Ziel ist es, einen zusammenfassenden Überblick zur Altlastenmethodik speziell in Sachsen für Behörden, Gutachter und Betroffene zu geben. Der vorliegende Handbuchteil 1 ordnet die rechtlichen und fachlichen Regelungen der Altlastenbehandlung den einzelnen Bearbeitungsstufen nach Bodenschutzrecht zu. Aufbauend darauf werden Erläuterungen zu den Zielen und Inhalten, den behördlichen Entscheidungen und Möglichkeiten der Klassifizierung des Handlungsbedarfes gegeben. In den einzelnen Kapiteln wird auf die weiter führenden methodischen Materialien (Handbuchteile 2 - 9 und Materialienbände) des Freistaates Sachsen verwiesen.
Ziel dieses Handbuches ist die Vorgabe eines methodischen Leitfadens für Überwachungsmaßnahmen bei der Altlastenbearbeitung für zuständige Behörden, Gutachter und Verpflichtete. Die Überwachung im Altlastenbereich ist eine wissenschaftlich begründete, fortlaufende Beobachtung bzw. Messung ausgewählter dynamischer Prozessgrößen. Unter Verwendung der in der Vergangenheit erzielten Erkenntnisse zu den Prozessgrößen und deren Veränderungen mit darauf aufbauendem Prozessverständnis (Epignose) kann eine Prognose der zukünftig zu erwartenden Änderungen erstellt werden. Die Überwachung geht also über eine reine Beobachtung hinaus und erfordert die Auswertung und Interpretation der Messergebnisse sowie eine Reaktion auf die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Da in der Altlastenbearbeitung das Verständnis der im Untergrund ablaufenden Prozesse stetig zunimmt, ist es erforderlich, dies bei den abzuleitenden Überwachungsprogrammen in besonderem Maße zu berücksichtigen.
Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.
Anforderungen an die Planung und Ausführung einer Sanierungsmaßnahme. Darstellung der fachlichen Anforderungen an die einzelnen Bearbeitungsschritte sowie die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten für Sanierungsmaßnahmen.
Das Revitalisierungsgebiet Freital-Saugrund ist gekennzeichnet durch stoffliche und radiologische Belastungen industrieller, bergbaulicher und kommunaler Herkunft. Die mehr als 20 Teilflächen wurden entsprechend der gesetzlichen Grundlagen erkundet, bewertet und größtenteils saniert. In der Broschüre ist die erfolgreiche Sanierung des Gebietes dargestellt. Daraus wurden Perspektiven und verallgemeinerbare Erkenntnisse abgeleitet. Zielgruppe dieser Veröffentlichung sind interessierte Bürger des Gebietes, die Eigentümer der Flächen, die zuständigen Behörden und fachlich Interessierte.
Das bestehende MNA-Konzept (Monitored natural attenuation) am Standort Imprägnierwerk Wülknitz wurde weiter qualifiziert. In einem ENA-Feldversuch (Enhanced natural attenuation) wurde die Aktivierung der mikrobiotischen Abbauprozesse untersucht. Die erarbeiteten Kriterien zur Überwachung der unterstützten Selbstreinigung bilden die wissenschaftliche Grundlage für eine ENA-Umsetzung in der Praxis. Ein weiteres Ergebnis sind Empfehlungen, die zu einer Verbesserung der am Standort durchgeführten MNA-Maßnahme führen. Die Veröffentlichung richtet sich an Behörden, Projektbearbeiter, Gutachter und Sachverständige, die MNA/ENA im Rahmen von Sanierungsprojekten anwenden oder planen.