Anwendungsempfehlung: Baden-Württemberg (BW) oder Brandenburg (BB) oder Hamburg (HH) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Rheinland-Pfalz (RP)
Wirkungspfad: Boden - Mensch oder Boden - Grundwasser
Bearbeitungsstufe: SU (Sanierungsuntersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise über Konzentrationen festgelegt; allerdings sind konzentrationsbezogene Grenzwerte wenig aussagekräftig bezüglich der tatsächlichen Größenordnung einer noch bestehenden Grundwassergefährdung bei fortgeschrittener Sanierung. Daher wird mit diesem Informationsblatt ein Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung in Rheinland-Pfalz eingeführt. Dieser richtet sich nach der Vorgehensweise aus dem Bericht Untersuchungsstrategie Grundwasser – Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Karlsruhe, September 2008).
Tabellenwerk mit Ableitungswerten der GFS der LAWA (2017) sowie die daraus abgeleiteten GFS-Werte (2017) der LAWA, Emax-Werte (Emax-GFS), Werte Emax-humatox und Grenzwerte der TrinkwV (2023)
Carbochemische Altstandorte der Kohleveredlung und Produktverarbeitung im Land Brandenburg Auswertung und Empfehlungen hinsichtlich der Stoffgruppe der NSO-Heterozyklen (NSO-HET) und Metabolite (2011) Diese Informationsschrift basiert in weiten Teilen auf dem Abschlussbericht: „Erstellung eines Gutachtens über die Relevanz von NSO-Heterozyklen in Altlasten carbochemischer Standorte im Land Brandenburg“
Fachinformation des LUGV Altlastenbearbeitung im Land Brandenburg Nr. 20 Arbeitshilfe „Grundwasserkontaminationen mit sprengstofftypischen Verbindungen im Land Brandenburg“ Behandlung, Aufnahmemechanismen, Abbauverhalten Stufe IA – Literaturrecherche
Grundwasserkontaminationen mit sprengstofftypischen Verbindungen im Land Brandenburg“ Behandlung, Aufnahmemechanismen, Abbauverhalten Stufe I B – Erarbeitung ergänzender vertiefender Grundlagen zu Aufnahmemechanismen und Abbauverhalten (2014)
Grundwasser-Managementkonzept zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und Ableitung von Sanierungszielwerten. Die Gefährdungsbeurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Altlastproblematik in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind aktuell rund 260 Grundwasserschäden registriert, die sukzessive bewertet und gegebenenfalls saniert werden sollen. Das Bestreben nach einer gerechten, vergleichbaren und transparenten Bewertung vieler Einzelfälle veranlasste die Bodenschutzbehörde zur Entwicklung eines Managementkonzepts, das für die systematische Anwendung bei Grundwasserschäden in Hamburg geeignet ist. Das Verfahren orientiert sich an bundeseinheitlichen Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurde bundesweit und lokal in Diskussionen und bei Einzelfällen validiert. Die Bodenschutzbehörde wendet das Verfahren zur grundsätzlichen Bewertung von Einzelfällen an und möchte die Vorgehensweise mit dieser Veröffentlichung transparent machen.
Der Leitfaden zur Altlastenbearbeitung beschreibt die methodische Vorgehensweise zur Erfassung und Erstbewertung, Orientierenden Untersuchung sowie Detailuntersuchung von altlastverdächtigen Flächen bzw. Verdachtsflächen und Altlasten bzw. schädlichen Bodenveränderungen.
Der neue Leitfaden „Sanierungsuntersuchungen von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen“ ist an Vollzugsbehörden, Gutachter*innen und Sachverständige adressiert und soll ein einheitlich hohes Qualitätsniveau bei den Sanierungsuntersuchungen gewährleisten. Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf der Bearbeitung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einbindung der Sanierungsuntersuchung in die Bearbeitungssystematik Baden-Württembergs und der Diskussion der Sanierungsziele. Die behördliche Verhältnismäßigkeitsprüfung und das Ermessen bei der Festlegung von Sanierungszielen sind ein weiterer wesentlicher Inhalt. Auf das Erfordernis der jeweiligen Betrachtung von Schadstoffquelle und Schadstofffahne wird verwiesen und dieses im rechtlichen Kontext beschrieben.
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