Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Bayern (BY) oder Hamburg (HH) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzAnhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzMaterialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz
BFR BoGwS, BImA, Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz, AH BoGwS, AK BoGwS, OFD
Im Laufe der stufenweisen Erkundung von altlastverdächtigen Flächen fallen erstmals bei der ˈOrientierenden Untersuchungˈ aktuelle Analysenergebnisse von Schadstoffkonzentrationen in Umweltmedien an. Entsprechend der Zielstellung der Orientierenden Untersuchung nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) sind diese darauf zu prüfen, ob sie den bestehenden Gefahrenverdacht als hinreichend bestätigen und damit den Handlungsbedarf einer Detailuntersuchung begründen. Die Prüfung soll insbesondere auch durch einen Vergleich der Messwerte mit Prüf- oder Maßnahmenwerten erfolgen, die für die Wirkungspfade Boden – Mensch, Boden – Nutzpflanze und Boden – Grundwasser im Anhang 2 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) für einige Parameter aufgelistet sind. Diese Prüf- oder Maßnahmenwerte sind damit verbindlich geregelt.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.
Das Programm soll zur Gefährdungsabschätzung in den Bearbeitungsstufen historische Erkundung (HE) und orientierende Untersuchung (OU) verwendet werden. DEBA dokumentiert nachvollziehbar den gutachterlichen Bewertungsprozess auf der Grundlage der im Handbuch zur Altlastenbehandlung des Freistaates Sachsen beschriebenen Methodik der Gefährdungsabschätzung. Die Bewertungsergebnisse können als pdf-Datei ausgedruckt oder gespeichert werden. Die pdf-Datei kann in das SALKA als Dokumentation zur Bearbeitungsstufe importiert werden.