Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Brandenburg (BB) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Nordrhein-Westfalen (NW)
Medien: Bodenluft
Bearbeitungsstufe: DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Monitoring
Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzAnhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und GrundwasserschutzMaterialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz
BFR BoGwS, BImA, Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz, AH BoGwS, AK BoGwS, OFD
Handbuch Altlasten Band 3, Teil 2; 2., überarbeitete Auflage, 2014: Das Handbuch soll von Fachbehörden, kommunalen Gebietskörperschaften und Ingenieurbüros als technischer Standard genutzt werden. Aufgabe des Handbuches ist es daher, die aus heutiger Sicht geeigneten und in der Praxis angewandten Untersuchungsmethoden für Wasser, Boden und Bodenluft vorzustellen und ihren Einsatz entsprechend der jeweiligen Charakteristik einer Verdachtsfläche zu bewerten.
Die Mustergliederung beschreibt die Anforderungen zur Abfassung eines Gutachtens im Rahmen der Altlastenbearbeitung auf der Stufe der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung in Baden-Württemberg. Neben dem formalen Rahmen wird auf die fachlichen Inhalte eingegangen. Sie ersetzt die Vorläuferfassung „Anforderungen zur Abfassung eines Gutachtens im Rahmen der Altlastenbearbeitung auf der Stufe der Orientierenden Untersuchung und Detailuntersuchung in Baden-Württemberg“ (2014). Der Text wurde neu strukturiert und auf Basis der BBodSchV von 2021 aktualisiert. Die Mustergliederung richtet sich gleichermaßen an Gutachter und Auftraggeber.
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