Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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Altlasten-Leitfaden Schleswig-Holstein Ordner 1 Erfassung

Die erste Stufe des planmäßigen Vorgehens im Altlastenbereich ist die Erfassung. Zur Erfassung zählt sowohl die Ermittlung der Flächen als auch deren Erstbewertung.

Arbeitshilfe "Hinweise zur Bearbeitung von Standorten ehemaliger Chemischer Reinigungen"

Ein großer Teil der Schadensfälle in Schleswig-Holstein ist auf den Einsatz von leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) zurückzuführen. LCKW wurden über Jahrzehnte primär als Lösemittel zur Reinigung und Entfettung eingesetzt. Aus diesem Grund initiierte das damalige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) ein Modellprojekt zur Bearbeitung der altlastrelevanten Branche "Chemische Reinigung", da hier mit einem hohen Prozentsatz an Fällen zu rechnen ist, von denen Gefahren für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser ausgehen können. Zur Arbeitshilfe gehören Anhänge.

Bewertung von PAK bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch - PAK-Hinweise (SH)

Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch

Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer

Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.

Elution leichtflüchtiger Stoffe aus Bodenproben

Elution leichtflüchtiger Stoffe aus Bodenproben Wie wirken sich Bodenverunreinigungen auf das Grundwasser aus? Um dies beurteilen zu können, laugt man Bodenproben mit Wasser aus. Damit hierbei keine leichtflüchtigen Schadstoffe verloren gehen, wurde in unserem Referat "Boden- und Abfalluntersuchungen" ein besonderes Elutionsverfahren entwickelt. Bei der Beurteilung von Grundwassergefährdungen durch Altlasten sind leichtflüchtige organische Stoffe wie LCKW, BTEX und Benzinkohlenwasserstoffe von großer Bedeutung. Erst durch die Anpassung der Untersuchungsverfahren an die besonderen Anforderungen an die Untersuchung leichtflüchtiger Stoffe werden diesbezügliche Regelungen im Entwurf der BBodschV anwendbar. In den Veröffentlichungen "Elution leichtflüchtiger Stoffe aus Bodenproben" und "Realitätsnahe Abschätzung der Mobilität leichtflüchtiger Stoffe in Böden" wird ein an die DIN 19529: 2009-4 angelehntes Untersuchungsverfahren zur Bestimmung leichtflüchtiger Stoffe im 1:2-Eluat vorgestellt und auf seine Anwendbarkeit geprüft.

Errichtung von Kleingartenlauben auf ehemaligen Deponien

In ehemaligen Deponien entstehen durch biochemische Abbauprozesse von organischen Ablagerungsbestandteilen Deponiegase (Methan und Kohlendioxid). Je mehr organische Substanzen in den Deponien enthalten sind, desto mehr Gase werden gebildet. Bei unversiegelten Flächen kann dieses Gas gleichmäßig in die Atmosphäre entweichen und stellt daher für den Aufenthalt im Freien keine Gefahr dar. Eine nicht gänzlich auszuschließende Gefährdung resultiert aus der Möglichkeit von Gasansammlungen unterhalb von Lauben. Für die Bereiche im Kleingartenverein, in denen ein Deponiegaspotenzial nachgewiesen wurde, sind Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Deponiegase erforderlich.

Gärten in der Stadt - Vorsorgliche Empfehlungen bei Bodenbelastungen

Gärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in der Stadt. Familien mit Kindern verbringen dort gerne ihre Zeit und der Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen ist ein wichtiger Aspekt der Freizeitgestaltung. Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob Obst- und Gemüseanbau in städtischen Gärten unbedenklich möglich ist. Die Behörde für Umwelt und Energie hat in den letzten 30 Jahren eine große Anzahl von Gartenböden untersucht. In den Böden wurden Schwermetalle und Arsen sowie einige organische Schadstoffe gefunden. Diese können durch Industrie und Verkehr, aber auch durch nicht bodengerechtes Wirtschaften in die Böden der teilweise schon sehr lange bestehenden Gartenanlagen gelangt sein. In der Regel mussten für diese Gärten keine Nutzungseinschränkungen oder spezielle Empfehlungen ausgesprochen werden. Vorsorgliche Maßnahmen können dazu beitragen, die Aufnahme von Schadstoffen aus dem Boden zu minimieren. Daher hat die Behörde für Umwelt und Energie Handlungsempfehlungen entwickelt. Um ganz sicher zu gehen, können Sie von einem Gutachter Bodenuntersuchungen durchführen lassen.