Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Bayern (BY) oder Hamburg (HH) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen (SN) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: Erfassung/Erhebung oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Nachsorge
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.