Ziel des vorliegenden Leitfadens ist es, eine Übersicht der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Untersuchung und Sanierung von Altlasten sowie die Entwicklung von Brachflächen zu geben. Neben den unmittelbar zur Förderung der Altlastensanierung geschaffenen Förderprogrammen wurden aus der Vielzahl weiterer Förderprogramme diejenigen berücksichtigt, welche die Förderfähigkeit von Leistungen zur Untersuchung und Sanierung von Altlasten und Brachflächen ausdrücklich erwähnen.
In der Bundesbodenschutzverordnung 3.1.3 „Analysenverfahren“ ist bei der Anwendung alternativer Verfahren verlangt, dass die Ergebnisse mit den Ergebnissen der in den Tabellen 3, 4 und 5 angegebenen Verfahren gleichwertig oder vergleichbar sind. Die Bewertung der Gleichwertigkeit von unterschiedlichen Analysenverfahren stellt auch einen der Schwerpunkte der Arbeit des Fachbeirates für Bodenuntersuchungen dar.
Handlungsempfehlungen für die Bodenschutzbehörden für Bewirtschaftungsbeschränkungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen bei schädlichen Bodenveränderungen LABO-Projektnummer B 4.03
Das Merkblatt ist die Anleitung für die Führung der Datei nach § 9 BodSchAG LSA. Die DSBA basiert auf den gemäß Abfallgesetz des Landes (§§ 28, 29 AbfG LSA vom 14.November 1991) und Leitfaden zum Altlastenprogramm (LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ SACHSEN-ANHALT: Berichte des LAU, Heft 20, Halle 1996, und Heft 28, Halle 1998) erfassten Daten. Die DSBA ist Bestandteil des FIS Bodenschutz. Sie wird durch die unteren Bodenschutzbehörden auf dem Zentralserver des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) geführt. (2018 aktualisiert).
Abschlussbericht Milzbrandverdacht auf ehemaligen Standorten der Lederindustrie sowie deren Umfeld in Schleswig-Holstein. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat im Jahre 2009 von der BIG -Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH- eine Neubewertung der Kontaminationssituation auf ehemals von der Lederindustrie genutzten Flächen in Auftrag gegeben. Mit dieser Studie werden Hinweise zur Beurteilung der Gefahren aus eventuellen Verunreinigungen mit Milzbrandsporen im Untergrund gegeben. Die Hinweise dienen im Besonderen der Vermeidung von Milzbranderkrankungen des Menschen bei Bauarbeiten und Erkundungen auf Standorten von ehemaligen Lederfabriken sowie in deren Umfeld.
Die Historische Erkundung der ehemaligen Munitionszerlegestellen in "Z" und "N" fügt sich ein in den großen Rahmen der Erfassung und Erkundung von Rüstungsaltstandorten des Ersten und Zweiten Weltkrieges, die seit längerem betrieben wird [1] [2] [3] [4] [5] [100]. Bei diesen Arbeiten stand immer im Vordergrund, dass von manchen dieser Objekte bis zum heutigen Tage Gefahren für die Umwelt ausgehen. Diese Gefahren haben ihre Ursache in den früheren Produktions- und Abfallbeseitigungsverfahren, bei denen teils umweltgefährdende Stoffe in größeren Mengen freigesetzt wurden. In vielen Fällen können Boden- und Grundwasserbelastungen auf Kriegszerstörungen und auf die Demontage und Sprengung nach dem Krieg zurückgeführt werden.t
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.
Das Ziel einer Äquivalenzprüfung besteht in dem Nachweis, dass sich die zu prüfende Methode von der Referenzverfahren nur in einem geringem, zu tolerierenden Ausmaß unterscheidet. Diese Bemessung erfolgt anhand von Validierungskriterien wie Wiederfindungsrate, Vergleich- und Wiederholstandardabweichung. Die statistische Grundlage dieser Bemessung ist ein Modell der Messunsicherheit. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sich die Messunsicherheit auch nach Einführung äquivalenter Methoden nicht oder nicht wesentlich erhöht.