Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Niedersachsen (NI) oder Sachsen (SN) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder SU (Sanierungsuntersuchung)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.