Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen
ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in
geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.
Das diese Methodik zugrunde liegende Bewertungsverfahren wurde im wesentlichen dem ALTLASTENHANDBUCH der Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg [2] entnommen. Der vorliegende Teil 3 des Handbuches zur Altlastenbehandlung in Sachsen stellt somit, eine fortgeschriebene Version des Teiles >>Grundwasser<< im Baden-Württemberger Altlastenhandbuch dar
Schadstoffe werden auf oder in dem Boden abgelagert und können als Flüssigkeit, Lösung oder Gas in ihn eindringen. Schadstoffe können im Boden (durch Schwerkraft, Sickerwasser, Bodenluft) und mit dem Boden (Erosion von Bodenteilchen mit Schadstoffen) zu den weiteren Schutzgütern Grundwasser, Luft, Oberflächenwasser transportiert werden (Boden als Transportpfad) bzw. der Boden selbst kann in seinen Funktionen beeinträchtigt werden (Boden als Schutzgut). Der Boden ist Kontaktmedium zu den Schutzgütern Mensch, Tier und Pflanze.
Der vorliegende Teil des Handbuches zur Altlastenbehandlung betrachtet die Gefährdungsabschätzung von flüchtigen Schadstoffen auf dem Wirkungspfad Boden-Luft-Mensch. Die bereits erschienenen Teile 3 und 4 des Handbuches beinhalten die Gefährdungsabschätzung auf den Wirkungspfaden Boden-Grundwasser-Mensch und Boden-Mensch.
Mit dem vorliegenden Handbuch wird eine umfassende Handlungsempfehlung zur Durchführung und Bewertung einer Detailuntersuchung im Rahmen einer stufenweisen Altlastenbearbeitung gegeben (Abbildung 1). Den Schwerpunkt bilden die einzelfallspezifische Expositionsabschätzung für alle relevanten Pfade und Schutzgüter und die daraus abzuleitende Untersuchungsstrategie. Anzustreben ist eine Deckungsgleichheit zwischen den zur Bewertung nötigen und den in der Untersuchung ermittelten Daten.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.