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Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 4 - Gefährdungsabschätzung, Pfad und Schutzgut Boden

Schadstoffe werden auf oder in dem Boden abgelagert und können als Flüssigkeit, Lösung oder Gas in ihn eindringen. Schadstoffe können im Boden (durch Schwerkraft, Sickerwasser, Bodenluft) und mit dem Boden (Erosion von Bodenteilchen mit Schadstoffen) zu den weiteren Schutzgütern Grundwasser, Luft, Oberflächenwasser transportiert werden (Boden als Transportpfad) bzw. der Boden selbst kann in seinen Funktionen beeinträchtigt werden (Boden als Schutzgut). Der Boden ist Kontaktmedium zu den Schutzgütern Mensch, Tier und Pflanze.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 5 - Gefährdungsabschätzung, Pfad und Schutzgut Oberflächenwasser

Dieser Materialienband beschreibt die formalisierte Gefährdungsabschätzung für Altlastverdachtsflächen auf den Stufen der Historischen Erkundung und Orientierenden Untersuchung (BN 1 und 2) für den Fall, dass Schadstoffe in Oberflächenwasser gelangen können. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Baden-Württemberger Verfahrens und analog zur Vorgehensweise in Sachsen bei Grundwasser und Boden (s. a. Handbuch Teil 1). Berücksichtigung fand auch der Teil "Oberflächengewässer" der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen, der vom Institut für wassergefährdende Stoffe an der TU Berlin erarbeitet wurde.

Handbuch Sachsen zur Altlastenbehandlung Teil 6 - Gefährdungsabschätzung, Pfad Luft

Der vorliegende Teil des Handbuches zur Altlastenbehandlung betrachtet die Gefährdungsabschätzung von flüchtigen Schadstoffen auf dem Wirkungspfad Boden-Luft-Mensch. Die bereits erschienenen Teile 3 und 4 des Handbuches beinhalten die Gefährdungsabschätzung auf den Wirkungspfaden Boden-Grundwasser-Mensch und Boden-Mensch.

LANUV - Branchenlisten 2003 Erhebungsklassen NRW

Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.

LANUV - Branchenlisten 2008 Erhebungsklassen NRW

Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.

LANUV Arbeitsblatt 11 Hinweise zur Nutzung digitaler Kriegsluftbilder bei der Verdachtsflächenerfassung in Nordrhein-Westfalen

Arbeitsblatt 11, LANUV 2009 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich.

LANUV Arbeitsblatt 21 Arbeitshilfe für Erhebungen über kontaminationsrelevante Flächen in Nordrhein-Westfalen 3. überarbeitete Auflage, 2023

Die Arbeitshilfe liegt bereits in 3. Auflage vor und wurde umfassend überarbeitet und in einen prägnanten praxistauglichen Vollzugsabschnitt und in einen Methodenabschnitt strukturiert. Im Vollzugsabschnitt werden spezielle Fragestellungen behandelt, die für eine Bearbeitung und zur strukturellen Verbesserung der Altlastenkataster bedeutsam sind. Dies betrifft insbesondere die Statusdefinitionen, den Umgang mit laufenden Betriebsstandorten, FIS AlBo-relevante Statuskategorien und rechtliche Regelungen für den Umgang mit Bodeninformationen. Weiterhin enthält die Arbeitshilfe Hinweise zur Erfassung von Standorten mit der neu in die Betrachtung einzubeziehenden Schadstoffgruppe der Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).

LANUV Arbeitsblatt 23 Digitale Luftbildauswertung zur einzelfallbezogenen Erfassung von Altlastverdachtsflächen

Seit den ersten „Hinweisen“ zur Ermittlung von Altlasten in NRW (MELF 1985) gehören Luftbilder neben Akten, Karten und Plänen sowie Zeitzeugen und Gewährsleuten zu den grundlegenden Quellen, um Altstandorte und Altanlagen zu ermitteln, d.h., sie zu lokalisieren, weiterführende Erkenntnisse über potentielle nutzungsbedingte Kontaminationen zu gewinnen sowie aufgrund der so erhobenen Daten und Informationen auf mögliche Altlasten rückzuschließen.

LANUV Arbeitsblatt 8 Innovative Untersuchungsstrategien Vor-Ort-Untersuchungen auf Altstandorten und Altablagerungen zur Unterstützung des Flächenrecyclings

In diesem Leitfaden werden im Wesentlichen dargestellt und beschrieben: Verfahren der Vor-Ort-Untersuchung (physikalisch-chemische Methoden der Stoffanalytik, geophysikalische Methoden), organisatorische und personelle Voraussetzungen zur beschleunigten Untersuchung einer Brachfläche unter Einsatz von Vor-Ort-Untersuchungsverfahren sowie DV-gestützte Hilfsmittel zur Auswahl geeigneter Untersuchungsmethoden sowie zur dreidimensionalen Darstellung der Untersuchungsbefunde.

Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen (PFC= per- und polyfluorierte Chemikalien) in Wasser und Boden

Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.