Anwendungsempfehlung: Bayern (BY) oder Brandenburg (BB) oder Hessen (HE) oder Nordrhein-Westfalen (NW) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: HE (Historische Erkundung) oder OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung) oder SU (Sanierungsuntersuchung) oder Sanierung/Sicherung
Arbeitsblatt 11, LANUV 2009 Luftbilder sind eine besonders informative und aufschlussreiche Quelle zur Ermittlung kontaminationsverdächtiger Geländebereiche. Seit Ende der 1980er Jahre steht den zuständigen Erfassungsbehörden in Nordrhein-Westfalen Luftbildmaterial aus strategischen Aufklärungsflügen der alliierten Luftwaffe von 1939 bis 1945 zur Verfügung, um z.B. Kontaminationen zu erfassen, die durch Kriegseinwirkungen verursacht wurden. Seit Herbst 2005 kann die Recherche geeigneter Luftbilder dezentral bei und von den Erfassungsbehörden vor Ort selbst durchgeführt werden. Außerdem sind die Bilder für die Behörden als digitale Datensätze zugänglich.
Als Hilfestellung für die mit der Vergabe, Begleitung und Abnahme eines Auftrages eines Grundwassermodells befassten Behörden hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz mit externer Unterstützung die Arbeitshilfe »Hinweise zur Erstellung und Beurteilung von Grundwassermodellen im Altlastenbereich« erarbeitet. Die Arbeitshilfe soll den »Nichtspezialisten« die Beurteilung von Modellen und deren Ergebnisse erleichtern. Sie enthält grundlegende Ausführungen über den Aufbau eines Modells und deren Einsatzmöglichkeiten sowie gesondert hervorgehobene Prüfhinweise für die Sachbearbeiter, um sie bei der Konzeption und Prüfung von Grundwassermodellen zu unterstützen.
Die Arbeitshilfe liegt bereits in 3. Auflage vor und wurde umfassend überarbeitet und in einen prägnanten praxistauglichen Vollzugsabschnitt und in einen Methodenabschnitt strukturiert. Im Vollzugsabschnitt werden spezielle Fragestellungen behandelt, die für eine Bearbeitung und zur strukturellen Verbesserung der Altlastenkataster bedeutsam sind. Dies betrifft insbesondere die Statusdefinitionen, den Umgang mit laufenden Betriebsstandorten, FIS AlBo-relevante Statuskategorien und rechtliche Regelungen für den Umgang mit Bodeninformationen. Weiterhin enthält die Arbeitshilfe Hinweise zur Erfassung von Standorten mit der neu in die Betrachtung einzubeziehenden Schadstoffgruppe der Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS).
Das Arbeitsblatt enthält ausschließlich fachliche Hinweise und Empfehlungen für die weitere Sachverhaltsermittlung und die Bewertung der Untersuchungsbefunde.
er vorliegende Bericht beschreibt die Vorgehensweise bei der Recherche der Fallbeispiele sowie deren Ergebnisse. Er enthält Empfehlungen zur Optimierung der Standorterkundung, zur fachlichen Bewertung hinsichtlich des Grundwasserpfades, zur Sanierungsentscheidung und zu den Anforderungen an eine sachgerechte Überwachung. Diese Ergebnisse bieten eine Hilfestellung für die Beurteilung der Effizienz von geplanten Oberflächensicherungen im Einzelfall.
In diesem Leitfaden werden im Wesentlichen dargestellt und beschrieben: Verfahren der Vor-Ort-Untersuchung (physikalisch-chemische Methoden der Stoffanalytik, geophysikalische Methoden), organisatorische und personelle Voraussetzungen zur beschleunigten Untersuchung einer Brachfläche unter Einsatz von Vor-Ort-Untersuchungsverfahren sowie DV-gestützte Hilfsmittel zur Auswahl geeigneter Untersuchungsmethoden sowie zur dreidimensionalen Darstellung der Untersuchungsbefunde.
Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.
Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) soll die zuständige Behörde vom Verpflichteten einer Altlast die Durchführung einer Sanierungsuntersuchung als Entscheidungsgrundlage über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen verlangen. Im Rahmen dieser Untersuchungen sind neben den technischen Möglichkeiten auch die für die Maßnahmen entscheidungserheblichen rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Randbedingungen zu prüfen. Hinweis: Nach Inkrafttreten der novellierten BBodSchV sind geringfügige redaktionelle Anpassungen erforderlich. Die fachlichen Inhalten sind nach wie vor aktuell.