Das Ziel der Verdachtsfallerfassung (VFE) besteht darin, Altablagerungen und Altstandorte mit ihrer Lage und Bezeichnung sowie dem Grund des Anfangsverdachtes für eine von ihnen
ausgehende Gefahr zu erheben und den zuständigen Umweltbehörden bekannt zu machen. Dadurch soll gewährleistet werden, daß einerseits einem bestehenden Gefahrenverdacht in
geordneter Weise nachgegangen wird und andererseits bei beabsichtigten Nutzungsänderungen im Umfeld oder Planungsvorhaben (Regional-, Verkehrsplanung, Industriebrachenrecycling u. a.) Kenntnisse zu Auswirkungen von Altlastenverdachtsfällen berücksichtigt werden können. Diese gesetzlich geregelte Handlungs- und Auskunftspflicht der Umweltbehörden nach EGAB, SächsPolG, WHG, SächsWG und Umweltstatistikgesetz setzt eine flächendeckende und möglichst vollständige Kenntnis aller relevanten Verdachtsfälle voraus.
Das diese Methodik zugrunde liegende Bewertungsverfahren wurde im wesentlichen dem ALTLASTENHANDBUCH der Landesanstalt für Umweltschutz Karlsruhe, herausgegeben vom Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg [2] entnommen. Der vorliegende Teil 3 des Handbuches zur Altlastenbehandlung in Sachsen stellt somit, eine fortgeschriebene Version des Teiles >>Grundwasser<< im Baden-Württemberger Altlastenhandbuch dar
Mit dem vorliegenden Handbuch wird eine umfassende Handlungsempfehlung zur Durchführung und Bewertung einer Detailuntersuchung im Rahmen einer stufenweisen Altlastenbearbeitung gegeben (Abbildung 1). Den Schwerpunkt bilden die einzelfallspezifische Expositionsabschätzung für alle relevanten Pfade und Schutzgüter und die daraus abzuleitende Untersuchungsstrategie. Anzustreben ist eine Deckungsgleichheit zwischen den zur Bewertung nötigen und den in der Untersuchung ermittelten Daten.
Ziel dieses Handbuches ist die Vorlage eines Handlungsrahmens der Sanierungsuntersuchung mit einer Darstellung der einzelnen Arbeitsschritte sowie deren Zusammenhänge.
Anforderungen an die Planung und Ausführung einer Sanierungsmaßnahme. Darstellung der fachlichen Anforderungen an die einzelnen Bearbeitungsschritte sowie die organisatorischen Abläufe und Zuständigkeiten für Sanierungsmaßnahmen.
Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.
: Immissions- / Emissionsbetrachtung 1-D: Hydrogeologisches Arbeitsmodell:
Voraussetzung für die Planung, Durchführung und Auswertung der Grundwassererkundung ist ein grundsätzliches Modellverständnis vom Schadstoffherd und den Ausbreitungswegen der Schadstoffe hin zu möglicherweise betroffenen Schutzgütern. Bei der Planung der Erkundungsmaßnahmen und bei der Darstellung der Ergebnisse kann das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" eingesetzt werden. In das hydrogeologische Arbeitsmodell gehen Kenntnisse oder Annahmen u.a zu den Aspekten Geometrie und Lage der Schadstoffquelle sowie hydrogeologische Gegebenheiten im Untersuchungsraum ein. Die Überlegungen und Annahmen zum hydrogeologischen Modell sowie alle gesicherten Grundlagen einschließlich ihrer Quellen sind zu dokumentieren, Plausibilitätsprüfungen sind anhand des Modells schnell und einfach durchführbar.
Das „Hydrogeologische Arbeitsmodell" basiert ursprünglich auf dem 1996 von der LUBW herausgegebenen Leitfaden Erkundungsstrategie Grundwasser, der 2008 mit dem Leitfaden Untersuchungsstrategie Grundwasser fortgeschrieben wurde.
Es wurde als Excel-Tabelle umgesetzt. Somit können die Daten erfasst, berechnet, beliebig ausgedruckt und in andere Programme eingebunden werden. Bei Interesse an dem Hydrogeologischen Arbeitsmodells als Excel- Tabelle wenden Sie sich bitte an: boden-altlasten-info@lubw.bwl.de
: Immissions- / Emissionsbetrachtung 3-D: I/E Calc:
I-E-CALC ist ein Anwendungsprogramm als Excel Arbeitsmappe. Damit lässt sich überprüfen, ob die einzelfallbezogenen Mindestanforderungen eines ausreichend untersuchten Schadensfalles im Grundwasser eingehalten werden – die sog. Immissions- und Emissionsbedingung – s.a. Leitfaden „Untersuchungsstrategie Grundwasser“.
Dieses Programm ermöglicht die Eingabe von dreidimensionalen Schadstoffverteilungen im Sickerwasser und im Kontaktgrundwasser. Das Anlegen von mehreren Kontaktgrundwasserschichten ist möglich.
Ausgehend von der Modellvorstellung des Schadensherdes (Stromröhren, Stromröhrenabschnitte und -stapel, Konzentrationsverteilung, usw.) sind in verschiedenen Eingabeblättern Tabellen angelegt, in welche nacheinander die Geometrie des hydrogeologischen Arbeitsmodells, der Name des betroffenen Schadstoffs und dessen Konzentrationsverteilung eingetragen werden. Aus den eingegebenen Daten werden dann die Volumenströme berechnet und die Immissionen und Emissionen sowohl in Tabellen- als auch in Diagrammform in den Ausgabeblättern dargestellt. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Arbeitsblättern ist jederzeit durch Anklicken dieser am unteren Bildschirmrand möglich.
Zum Erhalt des Programmes und weiterer Erläuterung wenden Sie sich bitte an: boden-altlasten-info@lubw.bwl.de
Die detallierte Beschreibung zur Anwendung ist unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/220771/IE+Calc+Grundlagen+Formeln+Beispiel_final.pdf/5b922b51-8ab8-4817-9adc-8fe04a21d278 abrufbar.