Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Rheinland-Pfalz (RP) oder Sachsen-Anhalt (ST) oder Thüringen (TH)
Bearbeitungsstufe: OU (Orientierende Untersuchung) oder DU (Detailuntersuchung) oder Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.