Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.
Das bestehende MNA-Konzept (Monitored natural attenuation) am Standort Imprägnierwerk Wülknitz wurde weiter qualifiziert. In einem ENA-Feldversuch (Enhanced natural attenuation) wurde die Aktivierung der mikrobiotischen Abbauprozesse untersucht. Die erarbeiteten Kriterien zur Überwachung der unterstützten Selbstreinigung bilden die wissenschaftliche Grundlage für eine ENA-Umsetzung in der Praxis. Ein weiteres Ergebnis sind Empfehlungen, die zu einer Verbesserung der am Standort durchgeführten MNA-Maßnahme führen. Die Veröffentlichung richtet sich an Behörden, Projektbearbeiter, Gutachter und Sachverständige, die MNA/ENA im Rahmen von Sanierungsprojekten anwenden oder planen.
Arbeitshilfe Sachsen. Entscheidenden Einfluss auf die Repräsentativität der Messwerte hat eine qualifizierte Probenahme. Diese Erkenntnis führte in den vergangenen Jahren zu einer Fülle von Empfehlungen aus den jeweiligen Fachgebieten, die im vorliegenden Materialienband in einem einheitlichen Rahmen für Boden, Grundwasser, Bodengas und Deponiegas zusammengestellt wurden. Der Band soll den in der Altlastenerkundung tätigen Praktikern und Behörden eine Arbeitshilfe und zugleich Grundlage einer Qualitätssicherung sein.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.
Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.