Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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Hintergrundwerte von Spurenstoffen in hessischen Böden

Nach Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG 1998) ist der Boden vor schädlichen Veränderungen bzw. Belastungen zu schützen. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1999) wurden dazu Vorsorgewerte definiert. Um eine Basis für derartige Bewertungen zu schaffen, sind entsprechende Vergleichswerte nötig. Diese werden von den Hintergrundwerten gebildet.

Immobilisierung und Alkalische Hydrolyse - Überprüfung der Langfristwirksamkeit von zwei alternativen Verfahren zur Behandlung

Die Immobilisierung von explosivstofftypischen Verbindungen (ETV) mittels Kompost und auch die Behandlung der ETV mittels alkalische Hydrolyse unterliegen stoffspezifischen Anwendungsgrenzen. Die wesentlichen Ergebnisse eines LfU-Forschungsprojektes und Empfehlungen für den Anwendungsfall sind in einem Kurzbericht zusammengefasst.

Leitlinien zur vorläufigen Bewertung von PFC-Verunreinigungen (PFC= per- und polyfluorierte Chemikalien) in Wasser und Boden

Umstellung des Eluatverfahrens vom Wasser/Feststoff (W/F) - Verhältnis 10:1 auf 2:1 gemäß der DIN-Norm 19529 und eine Aktualisierung der Werte für die Verwertung von Bodenmaterial.

LfU-Arbeitshilfe Glas und Bleikristall plus Informationsblatt

Diese Arbeitshilfe soll einen Überblick über die Herstellungsprozesse und die damit in Verbindung stehenden Schadstoffe geben.

Merkblatt 3.8/1 Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen - Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen des BBodSchG, der BBodSchV, des BayBodSchG und der BayBodSchVwV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser.

Merkblatt 3.8/3 Natürliche Schadstoffminderung bei Grundwasserverunreinigungen durch Altlasten und schädliche Bodenveränderungen - Natural Attenuation

Dieses Merkblatt gibt Hinweise für die Erkundung, Bewertung und Überwachung von im Untergrund stattfindenden natürlichen Schadstoffminderungs-Prozessen bei Grundwasserverunreinigungen sowie zur Einbindung dieser Prozesse in die Altlastenbearbeitung. Schadstoffe, die ausschließlich in der ungesättigten Bodenzone vorliegen, werden nicht betrachtet.

Merkblatt 3.8/5 Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer

Ziel dieses Merkblatts ist es, das Vorgehen bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und die Untersuchung von Bodenproben, Bodenluftproben und Eluaten in den Untersuchungsstellen für die Wirkungspfade Boden - Gewässer, Boden - Mensch und ggf. Boden - Pflanze durch gezielte Vorgaben zu vereinheitlichen. Damit soll die Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit von Untersuchungsergebnissen verbessert und somit die Bewertungssicherheit erhöht werden.

Merkblatt 3.8/6 Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen Wirkungspfad Boden-Grundwasser

Dieses Merkblatt enthält Vorgaben und Hinweise für die fachgerechte Probenahme und Untersuchung von Gewässern, insbesondere Grundwasser bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.

Projekt zur externen Qualitätssicherung bei der Probenahme von Böden

In einem Projekt unter Beteiligung von 26 Untersuchungsstellen konnte gezeigt werden, dass die Qualität von Bodenprobenahmen mit einer ringversuchsähnlichen Maßnahme überprüft werden kann. Die Teilnehmer mussten künstlich geschichtete Entnahmestellen mittels Kleinrammbohrung aufschließen und entsprechend den Vorgaben der Bundes - Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Proben gewinnen. Sowohl Begutachtungsdaten als auch Labordaten wurden einer vergleichenden Bewertung unterzogen.

Schurf-Probenahme-Ringversuch 2021. Durchführung eines Ringversuchs für Untersuchungsstellen, die durch Bayern für Feststoffprobenahmen gemäß § 18 BBodSchG zugelassen sind

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) richtete im Jahr 2021 einen Ringversuch für Untersuchungsstellen aus, die durch die Notifizierungsstelle des LfU für den Teilbereich 1.1 (Feststoffe - Probenahme und Vor-Ort-Untersuchungen) nach der Bayerischen Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) zugelassen sind. Bei diesen Untersuchungsstellen handelt es sich sowohl um probenehmende Ingenieurbüros wie auch um umweltanalytische Laboratorien, die Probenahmen durchführen.