Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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Bewertung von PAK bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch - PAK-Hinweise (SH)

Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch

Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer

Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.

Bewertungsmaßstäbe für PFAS-Konzentrationen für NRW

Der Leitfaden des Bundes zur PFAS-Bewertung wurde in NRW per Erlass vom 04.03.2022 eingeführt. Die in NRW derzeit geltenden Bewertungsmaßstäbe für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in verschiedenen Regelungsbereichen sind hier zusammengefasst: - Trinkwasser; - Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser, Abwasser; - Boden; - Klärschlamm; - Lebensmittel; - Human-Biomonitoring; - Literatur zur PFAS-Bewertung

Der umweltverträgliche Bau und Betrieb von Wurfscheibenschießanlagen

Merkblatt zur Untersuchung, Bewertung und Überwachung von Wurfscheibenschießanlagen im Hinblick auf Boden- und Gewässerschutz

Gebrauchs- und Zierporzellan - Arbeitshilfe zur Altlastenbearbeitung und zum Flächenrecycling mit Infoblatt

Die Herstellung von Porzellan blickt in Bayern auf eine über 200-jährige Tradition zurück. Heute aufgegebene Produktionsstandorte weisen häufig Kontaminationen des Untergrundes und der Gebäude mit branchentypischen Schadstoffen auf. Eine Bearbeitung dieser Altlasten ist erforderlich, u. a. im Zuge von Maßnahmen des Flächenrecyclings. Diese Arbeitshilfe soll einen Überblick über die Herstellungsprozesse und die damit in Verbindung stehenden Schadstoffe geben. Als Grundlage für die Erkundung und Bewertung von stillgelegten Standorten der Gebrauchs- und Zierporzellanproduktion werden die Auswirkungen auf den Boden, das Grundwasser und die Bausubstanz beschrieben. Hinweise zur Altlastensanierung und zum Gebäuderückbau runden die detaillierten Erläuterungen ab. Detailliertere Angaben finden sich in dem dazugehörigen Infoblatt.

Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Vorläufiger Abschlussbericht Juni 1997. Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Die Broschüre "Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen - Vorläufiger Abschlussbericht - Juni 1997" stellt die Ergebnisse dieses Programms zusammenfassend vor, das wegen der zugespitzten Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden musste.

GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Bei Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder einer dadurch verursachten Gewässerverunreinigung besteht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG eine Pflicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BBodSchG wird der zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bei der Anordnung von Maßnahmen eingeräumt. Mit Bezug auf diesen Ermessensspielraum werden in der vorliegenden Arbeitshilfe fachliche Kriterien abgeleitet, unter welchen Voraussetzungen bei altlastbedingten Grundwassergefahren oder -schäden auf Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann (Ausscheidung von Bagatellfällen). Dabei wird zunächst eine Definition der wasserrechtlichen Begriffe Grundwassergefahr und Grundwasserschaden durch Einführung der Kriterien Gefahrenschwelle und Schadensschwelle vorgenommen. Darauf aufbauend erfolgt die Ableitung der Maßnahmenschwelle, bei deren Unterschreitung in der Regel auf aktive Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann. Die Maßnahmenschwelle kann auch als Kriterium bei der Entscheidung über die Beendigung oder den Abbruch von Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Bei der fachlichen Ableitung der Kriterien wird auf den Vorschlag von LABO und LAWA zur Berücksichtigung des Einmischprozesses beim Übergang von Sickerwasser in das Grundwasser (Rührkesselmodell) Bezug genommen. Die Einhaltung der Kriterien wird mit Hilfe von Kontrollebenen überprüft. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Ermittlung von repräsentativen Konzentrationen und Frachten in den relevanten Kontrollebenen. Dafür wird das Stromröhrenmodell verwendet. Für die einfache Handhabung der Arbeitshilfe wurde ein Excel-Programm entwickelt, das von der Internetseite des LBEG (www.lbeg.de) heruntergeladen werden kann. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird anhand von Fallbeispielen im Anhang erläutert.

GeoFakten 12 Beurteilung der landwirtschaftlichen Nutzung auf Altablagerungen

Zur Unterstützung der Vollzugsbehörden werden in dem vorliegenden Geofakt 12 die rechtlichen Voraussetzungen sowie die fachlichen Eckpunkte benannt, erläutert und in Form eines Prüfschemas zusammengestellt, die zur Produktion qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte auf Altablagerungen zu berücksichtigen sind.

Geofakten 17 Hinweise zur Entnahme und zur Beurteilung von Bodenproben im Kontext von Bodenbelastungsuntersuchungen zu Dioxinen (PCDD/F) und dioxinähnlichen PCB (dl-PCB)

Polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane (PCDD/PCDF) sowie dioxinähnliche (dioxin-like) polychlorierte Biphenyle (dl-PCB) sind toxische chlororganische Verbindungen, die aus unterschiedlichen Quellen und in unterschiedlichen Konzentrationen in die Umwelt eingetragen wurden.

Geofakten 29 Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben

Die Arbeitshilfe Geofakten 29 soll die Untersuchungen von Öl- und Bohrschlammgruben in Anlehnung an das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) beinhalten bis hin zur Gefährdungsabschätzung und einer Feststellung, ob eine Gefahr für die zu betrachtenden Wirkungspfade vorliegt oder ausgeschlossen werden kann.
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Schlammgrubenverdachtsflächen

In dieser Karte werden die Schlammgrubenverdachtsflächen klassifiziert dargestellt nach den Ergebnissen der AG Bohr- und Ölschlammgruben und der ab 01.01.2016 gültigen Fördermaßnahme zur Untersuchung von Öl- und Bohrschlammgruben (FM-ÖBSG). Welche Standorte im Rahmen der FM-ÖBSG untersucht werden können ist im Vergleichsvertrag geregelt. Ausgenommen (gemäß §2 Abs.3 des Vergleichsvertrages) sind beispielsweise Mischgruben (z. B. neben Bohrschlamm auch andere eingelagerte Abfälle). Sie werden in der Karte als „Verdachtsfläche erfasst“ dargestellt. Sie laufen in Drei Phasen ab:

Phase 1: Historische Erkundung,

Phase 2: Bestätigung/Ausräumung des Gefahrenverdachts,

Phase 3: Feststellung/Ausschuss einer/s Gefahr/Schaden.

Nach jeder Phase erfolgt eine Bewertung zum weiteren Handlungsbedarf mit den möglichen Ergebnissen

- Ausscheiden aus dem Untersuchungsprogramm (Verdacht/Gefahr nicht bestätigt)

- Weiterer Untersuchungsbedarf

- Ggfs. Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr