Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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KORA Übersicht

KORA - "Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer" - BMBF-Förderschwerpunkt Der Förderschwerpunkt KORA Vorbereitet und abgewickelt wurde der Förderschwerpunkt durch die Projektträger PtJ - Projektträger Jülich, Projektträger des BMBF und BMWA PtKA WTE - Projektträger des BMBF und BMWA für Wassertechnologie und Entsorgung. Natürlicherweise im Untergrund ablaufende Abbau- und Rückhalteprozesse können die Ausbreitung von Schadstoffen in der ungesättigten und gesättigten Bodenzone verlangsamen und unter günstigen Bedingungen zu einem Schrumpfen von Schadstoffahnen führen. Sie werden unter dem von der US-EPA definierten Begriff "Natural Attenuation" zusammengefasst. Eine Langzeitüberwachung der Natural Attenuation Prozesse sieht die US-EPA als Voraussetzung für die Akzeptanz von Natural Attenuation. Der Begriff "Monitored Natural Attenuation" Zum 01.02.2000 wurde die BMBF-Ausschreibung "Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die einzelnen Anträge innerhalb des Förderschwerpunktes sind in acht Themenverbünden gebündelt worden, die jeweils von einem Themenverbundkoordinator fachlich betreut wurden. Der Förderschwerpunkt KORA war damit eine kooperative Anstrengung von in Deutschland bisher nicht verwirklichter Komplexität zum Thema Altlasten. Die Gemeinsamkeit aller Arbeitsgruppen lag in dem übergreifenden Thema "Natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen". Der Förderschwerpunkt KORA hatte eine Laufzeit von 2002 - 2008 und hat im Ergebnis eine Handlungsempfehlung, sechs Leitfäden und eine Synopse erstellt.

KORA-TV1-Leitfaden - NA-Prozesse Raffinerien, Tanklager, Kraftstoffe/Mineralöl, MTBE

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderungsprozesse bei mineralölkontaminierten Standorten Methoden, Empfehlungen und Hinweise zur Untersuchung und Beurteilung KORA-Themenverbund 1 - Raffinerien, Tanklager, Kraftstoffe/Mineralöl, MTBE. Beachten Sie bitte das ERRATA im Dokument!!

KORA-TV2-Leitfaden - NA-Prozesse bei Teerölaltlasten

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderung bei Teerölaltlasten KORA-Themenverbund 2 - Gaswerke, Kokereien, Teerverarbeitung, (Holz-)Imprägnierung

KORA-TV3-Leitfaden - NA-Prozesse bei LCKW-kontaminierten Standorten

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderung bei LCKW-kontaminierten Standorten KORA-Themenverbund 3 - Chemische Industrie, Metallverarbeitung

KORA-TV4-Leitfaden - NA-Prozesse bei Deponien und Altablagerungen

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderung bei Deponien und Altablagerungen KORA-Themenverbund 4 - Deponien und Altablagerungen

KORA-TV5-Leitfaden - NA-Prozesse bei Rüstungsaltlasten

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderungsprozesse bei sprengstofftypischen Verbindungen, Prozessverständnis, Methoden, Referenzstandorte, Empfehlungen und Hinweise zur Einzelfallbearbeitung - KORA-Themenverbund 5 - Rüstungsaltlasten

KORA-TV6-Leitfaden - NA-Prozesse bei Bergbau und Sedimente

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderungsprozesse an Bergbaukippen/-halden und Flussauensedimenten - KORA-Themenverbund 6 Bergbau und Sedimente, Sauerwasser, Schwermetalle, HCH und DDX, Prozessverständnis, Methoden, Referenzstandorte, Empfehlungen und Hinweise zur Einzelfallbearbeitung

KORA-TV7-Leitfaden - NA-Prozesse Modellierung, Prognose

KORA-Themenverbund 7: Synopse - Systemanalyse, Modellierung und Prognose der Wirkungen natürlicher Schadstoffminderungsprozesse – eine rezente Synopse.

LANUV - Branchenlisten 2003 Erhebungsklassen NRW

Branchenlisten 2003. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.

LANUV - Branchenlisten 2008 Erhebungsklassen NRW

Branchenlisten 2008. Erhebungsklassen NRW. Wie die Erfahrungen im Bereich der Altlastenbearbeitung zeigen, ist auf den Altstandorten einer Reihe von Wirtschaftszweigen regelmäßig mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, während bei anderen Wirtschaftszweigen solche Belastungen nur bei einem Teil der zugeordneten Betriebe oder unter bestimmten Voraussetzungen zu erwarten sind. Deshalb ist es zweckmäßig, die Branchen in den Branchenlisten in die folgenden Erhebungsklassen einzuteilen. In der Erhebungsklasse 0 sind die Branchen eingeordnet, die in NRW als nicht altlastenrelevant eingestuft werden. In einigen Fällen weicht diese Einordnung von Bewertungen anderer Bundesländer ab. Die Erhebungsklasse 1 umfasst Branchen, bei denen aufgrund von Verfahrensabläufen und der eingesetzten bzw. produzierten Stoffe nach allgemeinen Erfahrungen regelmäßig Kontaminationen zu erwarten sind (z.B. Kokereien, chemische Reinigungen, Galvanikbetrieb). In die Erhebungsklasse 2 sind Branchen eingestuft, bei denen nur in einzelnen Fällen unter bestimmten Betriebsbedingungen Kontaminationen festgestellt worden sind. Erhebungsklasse 3 umfasst Branchen, die in NRW nicht vorkommen. In Erhebungsklasse 4 sind die WZ-Nummern eingeordnet, die nicht differenziert genug sind, um eine eindeutige Einordnung der Branche zu ermöglichen. Erhebungsklasse 5 weist die Branchen aus, die unter das Atomgesetz und nicht unter das BBodSchG fallen.