Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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Fachmodul Boden und Altlasten vom 16.08.2012 - Notifizierung und Kompetenznachweis von Untersuchungsstellen im bodenschutzrechtlich geregelten Umweltbereich

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Fachmodul Boden und Altlasten vom 20.10.2000 - Bereichsspezifische Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen im Bereich Boden und Altlasten

Dieses Fachmodul Boden und Altlasten harmonisiert deutschlandweit die Anforderungen an Untersuchungsstellen, die von den Notifizierungsstellen der Bundesländer gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz für Untersuchungen im gesetzlich geregelten Bereich zugelassen werden. Diese Untersuchungsstellen müssen die für diese Aufgabe erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Vor einer Notifizierung müssen diese Untersuchungsstellen ihre Kompetenz nachgewiesen haben. Die Kompetenzüberprüfung kann im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) oder im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens durch die jeweils zuständige Länderstelle (meist das Landes-Umweltamt) erfolgen. Legt eine Untersuchungsstelle im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens eine Akkreditierung entsprechend diesem Fachmodul vor, so ist diese zu berücksichtigen, soweit sie gültig, vollständig und für die Untersuchungsaufgaben anwendbar ist.

Gärten in der Stadt - Vorsorgliche Empfehlungen bei Bodenbelastungen

Gärten sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in der Stadt. Familien mit Kindern verbringen dort gerne ihre Zeit und der Anbau von Obst, Gemüse und Zierpflanzen ist ein wichtiger Aspekt der Freizeitgestaltung. Immer häufiger wird die Frage gestellt, ob Obst- und Gemüseanbau in städtischen Gärten unbedenklich möglich ist. Die Behörde für Umwelt und Energie hat in den letzten 30 Jahren eine große Anzahl von Gartenböden untersucht. In den Böden wurden Schwermetalle und Arsen sowie einige organische Schadstoffe gefunden. Diese können durch Industrie und Verkehr, aber auch durch nicht bodengerechtes Wirtschaften in die Böden der teilweise schon sehr lange bestehenden Gartenanlagen gelangt sein. In der Regel mussten für diese Gärten keine Nutzungseinschränkungen oder spezielle Empfehlungen ausgesprochen werden. Vorsorgliche Maßnahmen können dazu beitragen, die Aufnahme von Schadstoffen aus dem Boden zu minimieren. Daher hat die Behörde für Umwelt und Energie Handlungsempfehlungen entwickelt. Um ganz sicher zu gehen, können Sie von einem Gutachter Bodenuntersuchungen durchführen lassen.

Grundwasser Managementkonzept - Bewertung von Grundwasserverunreinigungen mit Hilfe des Hamburger Bewertungsverfahrens und Ableitung von Sanierungszielwerten

Grundwasser-Managementkonzept zur Ermittlung der Sanierungsnotwendigkeit und Ableitung von Sanierungszielwerten. Die Gefährdungsbeurteilung und Sanierung von Grundwasserschäden ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewältigung der Altlastproblematik in der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sind aktuell rund 260 Grundwasserschäden registriert, die sukzessive bewertet und gegebenenfalls saniert werden sollen. Das Bestreben nach einer gerechten, vergleichbaren und transparenten Bewertung vieler Einzelfälle veranlasste die Bodenschutzbehörde zur Entwicklung eines Managementkonzepts, das für die systematische Anwendung bei Grundwasserschäden in Hamburg geeignet ist. Das Verfahren orientiert sich an bundeseinheitlichen Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurde bundesweit und lokal in Diskussionen und bei Einzelfällen validiert. Die Bodenschutzbehörde wendet das Verfahren zur grundsätzlichen Bewertung von Einzelfällen an und möchte die Vorgehensweise mit dieser Veröffentlichung transparent machen.

KORA Übersicht

KORA - "Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer" - BMBF-Förderschwerpunkt Der Förderschwerpunkt KORA Vorbereitet und abgewickelt wurde der Förderschwerpunkt durch die Projektträger PtJ - Projektträger Jülich, Projektträger des BMBF und BMWA PtKA WTE - Projektträger des BMBF und BMWA für Wassertechnologie und Entsorgung. Natürlicherweise im Untergrund ablaufende Abbau- und Rückhalteprozesse können die Ausbreitung von Schadstoffen in der ungesättigten und gesättigten Bodenzone verlangsamen und unter günstigen Bedingungen zu einem Schrumpfen von Schadstoffahnen führen. Sie werden unter dem von der US-EPA definierten Begriff "Natural Attenuation" zusammengefasst. Eine Langzeitüberwachung der Natural Attenuation Prozesse sieht die US-EPA als Voraussetzung für die Akzeptanz von Natural Attenuation. Der Begriff "Monitored Natural Attenuation" Zum 01.02.2000 wurde die BMBF-Ausschreibung "Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Böden und Grundwässer" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die einzelnen Anträge innerhalb des Förderschwerpunktes sind in acht Themenverbünden gebündelt worden, die jeweils von einem Themenverbundkoordinator fachlich betreut wurden. Der Förderschwerpunkt KORA war damit eine kooperative Anstrengung von in Deutschland bisher nicht verwirklichter Komplexität zum Thema Altlasten. Die Gemeinsamkeit aller Arbeitsgruppen lag in dem übergreifenden Thema "Natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen". Der Förderschwerpunkt KORA hatte eine Laufzeit von 2002 - 2008 und hat im Ergebnis eine Handlungsempfehlung, sechs Leitfäden und eine Synopse erstellt.

KORA-TV1-Leitfaden - NA-Prozesse Raffinerien, Tanklager, Kraftstoffe/Mineralöl, MTBE

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderungsprozesse bei mineralölkontaminierten Standorten Methoden, Empfehlungen und Hinweise zur Untersuchung und Beurteilung KORA-Themenverbund 1 - Raffinerien, Tanklager, Kraftstoffe/Mineralöl, MTBE. Beachten Sie bitte das ERRATA im Dokument!!

KORA-TV2-Leitfaden - NA-Prozesse bei Teerölaltlasten

Leitfaden Natürliche Schadstoffminderung bei Teerölaltlasten KORA-Themenverbund 2 - Gaswerke, Kokereien, Teerverarbeitung, (Holz-)Imprägnierung