Arbeitshilfen, Leitfäden, Empfehlungen

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B 4.14 - Anhang D - Branchenschlüsselnummern - Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 1

Anhang D Zuordnung zu Branchenschlüsselnummern zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.

B 4.14 - Anhang E - Pilotstudie - Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 1

Anhang E Pilotstudie (Berghof-Studie) zum Bericht des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch Text und die Anhänge A bis E ergänzt.

B 4.14 - Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 1

Der vorliegende Bericht entstand im Rahmen des Projektes B 4.14 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO). Dieser Bericht wird durch die Anhänge A bis E ergänzt.

B 4.15 - Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastverdächtigen Flächen und nach Löschmitteleinsätzen, Projektstufe 2

Der vorliegende Bericht entstand im Rahmen des Projektes B 4.15 des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall (LFP, Teil Boden) nach Beschluss durch die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO).

Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS)

Ziel der Baufachliche Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz (BFR BoGwS) ist es, die Verfahrensabläufe zur Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen Flächen (KVF) und kontaminierten Flächen (KF) von der Erfassung bis zur ggf. erforderlichen Sanierung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bundesweit einheitlich zu regeln. Dabei werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß Bundeshaushaltsordnung sowie der Nachhaltigkeit berücksichtigt. Die Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz sind gemäß den "Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)" und den "Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen zu den Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO (ZBau)" anzuwenden. Neben den Verfahrensregelungen werden Materialien wie Entscheidungsgrundlagen, Hinweise, Merkblätter und Muster-Vergabeunterlagen vorgehalten. Textteil der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Anhänge der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Materialien der Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung (MNA-Positionspapier)

Berücksichtigung der natürlichen Schadstoffminderung bei der Altlastenbearbeitung – LABO Positionspapier (15.09.2015)

Bewertung von PAK bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch - PAK-Hinweise (SH)

Bewertung von Gemischen polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) über den Leitparameter Benzo(a)pyren in Bezug auf den Wirkungspfad Boden-Mensch

Bewertungshilfe für den Eintrag von Schadstoffen aus Altlasten in Oberflächengewässer

Das Ziel dieser Bewertungshilfe ist es, ein für die praktische Anwendung geeignetes Instrument anzubieten, um mit den in Schleswig-Holstein verfügbaren Grunddaten mögliche Gefährdungen des Schutzgutes Oberflächengewässer abschätzen zu können.

Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Vorläufiger Abschlussbericht Juni 1997. Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Die Broschüre "Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten in Niedersachsen - Vorläufiger Abschlussbericht - Juni 1997" stellt die Ergebnisse dieses Programms zusammenfassend vor, das wegen der zugespitzten Haushaltssituation zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden musste.

GeoBerichte 22 Ermessensleitende Kriterien bei der Bearbeitung altlastbedingter Grundwassergefahren und -schäden

Bei Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast oder einer dadurch verursachten Gewässerverunreinigung besteht nach § 4 Abs. 3 BBodSchG eine Pflicht zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Nach § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 BBodSchG wird der zuständigen Behörde ein Ermessensspielraum bei der Anordnung von Maßnahmen eingeräumt. Mit Bezug auf diesen Ermessensspielraum werden in der vorliegenden Arbeitshilfe fachliche Kriterien abgeleitet, unter welchen Voraussetzungen bei altlastbedingten Grundwassergefahren oder -schäden auf Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann (Ausscheidung von Bagatellfällen). Dabei wird zunächst eine Definition der wasserrechtlichen Begriffe Grundwassergefahr und Grundwasserschaden durch Einführung der Kriterien Gefahrenschwelle und Schadensschwelle vorgenommen. Darauf aufbauend erfolgt die Ableitung der Maßnahmenschwelle, bei deren Unterschreitung in der Regel auf aktive Sanierungsmaßnahmen verzichtet werden kann. Die Maßnahmenschwelle kann auch als Kriterium bei der Entscheidung über die Beendigung oder den Abbruch von Sanierungsmaßnahmen herangezogen werden. Bei der fachlichen Ableitung der Kriterien wird auf den Vorschlag von LABO und LAWA zur Berücksichtigung des Einmischprozesses beim Übergang von Sickerwasser in das Grundwasser (Rührkesselmodell) Bezug genommen. Die Einhaltung der Kriterien wird mit Hilfe von Kontrollebenen überprüft. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei die Ermittlung von repräsentativen Konzentrationen und Frachten in den relevanten Kontrollebenen. Dafür wird das Stromröhrenmodell verwendet. Für die einfache Handhabung der Arbeitshilfe wurde ein Excel-Programm entwickelt, das von der Internetseite des LBEG (www.lbeg.de) heruntergeladen werden kann. Die Anwendung der Arbeitshilfe wird anhand von Fallbeispielen im Anhang erläutert.