Sanierungsziele bei grundwasserrelevanten Schadensfällen werden üblicherweise über Konzentrationen festgelegt; allerdings sind konzentrationsbezogene Grenzwerte wenig aussagekräftig bezüglich der tatsächlichen Größenordnung einer noch bestehenden Grundwassergefährdung bei fortgeschrittener Sanierung. Daher wird mit diesem Informationsblatt ein Bewertungsansatz über eine frachtbezogene Betrachtung in Rheinland-Pfalz eingeführt. Dieser richtet sich nach der Vorgehensweise aus dem Bericht Untersuchungsstrategie Grundwasser – Leitfaden zur Untersuchung bei belasteten Standorten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (Karlsruhe, September 2008).
Im Rahmen dieses ALEX-Informationsblattes wird eine Mustergliederung mit dem Mindestleistungsumfang eines Gutachtens definiert. Diese soll Gutachtern als Handlungshilfe zur Gewährleistung von einheitlichen Qualitätsstandards von Gutachten und Berichten zu Untersuchungen nach § 9 BBodSchG dienen.
Bei der Erkundung von Altstandorten und Altablagerungen, die einer Branche zugeordnet werden können, sind die branchenspezifischen Parameter nach den Webanwendungen BKAT (Branchenkatalog zur historischen Erhebung von Altstandorten) bzw. XUMA-A (XUMA Analysenplan) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu untersuchen. Wenn die Branche oder die Verdachtsparameter unbekannt sind, richtet sich der Parameterumfang nach den Stufen 1 und 2 dieses Merkblattes.
Das Merkblatt enthält Orientierungswerte zur Beurteilung von Boden-, Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen sowie Sanierungszielwerte für den Boden und das Grundwasser. Dabei werden die Prüf- und Sanierungszielwerte für den Boden in vier mögliche Zielebenen gegliedert. Die Anwendung dieser Werte soll nur gemäß den Hinweisen in ALEX-Informationsblatt 16 „Bewertungsgrundlagen für Schadstoffe in Altlasten“ erfolgen.
Um die Vorgaben der BBodSchV für den Verwaltungsvollzug praktikabel zu gestalten, gibt das vorliegende Merkblatt konkrete Hinweise zu Untersuchungsmethoden und zu Bewertungsansätzen, mit denen der Wirkungspfad Boden-Grundwasser beurteilt werden kann. Dabei richtet sich das Merkblatt an fachkundige Mitarbeiter aus Behörden und Ingenieurbüros.
Sie stellt das Grundwissen, das für die Untersuchung erforderlich ist, in kompakter Form dar und vereinheitlicht die Vorgehensweise bei der Erkundung. Bei der Bearbeitung müssen stets „Sicherheitsgefahren“ und „Umweltgefahren“ aus Kampfmitteln zusammen betrachtet und bewertet werden.
Die Arbeitshilfe dient als Hilfestellung bei der Plausibilitätsprüfung von Gutachten und Sachverständigenberichten im Rahmen der Detailuntersuchung und soll die Arbeit der Wasserwirtschaftsämter und Kreisverwaltungsbehörden im Vollzug unter Wahrung einer hinreichenden Qualität der Bearbeitung erleichtern. Zudem können Gutachter und Sachverständige die angesprochenen Sachverhalte bei der Erstellung von Gutachten berücksichtigen.
Diese Arbeitshilfe beschreibt die Vorgehensweise bei der orientierenden und Detailuntersuchung von Rüstungsaltlastverdachtsstandorten und erläutert die Besonderheiten bei der Bearbeitung und Vergabe von Leistungen.
In Ergänzung zu den seit Februar 2022 vorliegenden „Empfehlungen für die bundeseinheitliche Bewertung von Boden- und Gewässerverunreinigungen sowie für die Entsorgung PFAS-haltigen Bodenmaterials“ sind in den hier vorliegenden Leitlinien auch Hinweise zu Trinkwasser, Lebensmitteln und weiteren relevanten Beurteilungssituationen enthalten.