Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Baden-Württemberg (BW) oder Hamburg (HH) oder Hessen (HE) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen-Anhalt (ST)
Bearbeitungsstufe: Monitoring oder Sanierung/Sicherung
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.