Anwendungsempfehlung: Bundesrepublik Deutschland (DE) oder Brandenburg (BB) oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) oder Sachsen (SN) oder Schleswig-Holstein (SH)
Nach der Gesetzesbegründung zum BBodSchG soll der Sanierungsplan das zu realisierende Sanierungskonzept prüffähig darstellen und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auch für mit eingeschlossene behördliche Entscheidungen enthalten.